Donnerstag, 20. September 2012

Liechtensteins Politik im Reformeifer

Lange Diskussionen haben jetzt ein Ende gefunden. Jetzt wurde die Regierungs- und Verwaltungsreform verabschiedet, an der seit mehr als zwanzig Jahren gearbeitet wurde. Und auch bei den Wahlterminen herrscht jetzt Klarheit: der Landtag hat den Wahlfreitag abgeschafft.

2013 sind Wahlen in Liechtenstein. Die neue Regierung sollte sich nicht gleich wieder mit der Regierungs- und Verwaltungsreform befassen müssen. Das war der ausdrückliche Wunsch von Erbprinz Alois, der dies anlässlich seiner Rede zum Staatsfeiertag zum Ausdruck brachte.

Für Regierungschef Klaus Tschütscher ist es ein Reformwerk von wahrhaft historischer Dimension. Seit mehr als zwanzig Jahren wurde, diskutiert und beratschlagt, ohne dass mehr als einige kleinere Korrekturen herauskamen. Jetzt ist es endlich gelungen, die gewachsenen Strukturen in Regierung und Verwaltung an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Der Landtag hat dem Regierungsentwurf mit 18 von 19 Stimmen zugestimmt. Damit kann die Reform rechtzeitig zum Arbeitsbeginn der neuen Regierung in Kraft treten.

Klaus Tschütscher bedankte sich beim Landtag herzlich für die Zustimmung. Festgelegt wurde, dass anstelle der derzeitigen fünfzehn Regierungsressorts künftig fünf feste Ministerien innerhalb der Kollegialregierung eingerichtet werden: zunächst das Ministerium für Präsidiales und Finanzen, dann das Ministerium für Äußeres, als drittes das Ministerium für Gesellschaft, schließlich das Ministerium für Inneres und dann noch das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt. Die Ressorts Wirtschaft, Bildung, Justiz, Sport und Kultur können einem der vier Ministerien (außer dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen) zugeordnet werden. Fest zugeordnet sind dagegen die anderen Ressorts. Soziales, Familien- und Chancengleichheit sowie Gesundheit gehören zum Ministerium für Gesellschaft und die derzeitigen Ressorts Bau, Verkehr und Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft gehen im Ministerium für Infrastruktur und Umwelt auf.

Insgesamt waren die beschlossenen Änderungen dringend nötig, um eine moderne Verwaltung zu schaffen. Es fehlten klare Strukturen und Hierarchien. Die Zuständigkeiten in der Regierung waren für den normalen Bürger kaum noch zu überblicken. Dazu kam, dass die Ressorts in den vergangenen Jahren personell aufgestockt worden waren und Aufgaben übernommen haben, die früher von Amtsstellen selbstständig erledigt wurden.

In einem weiteren Schritt hat der Landtag jetzt auch Klarheit bei den Wahlterminen geschaffen. Auch über den Wahlfreitag, obwohl wenig genutzt, wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert. Künftig werden die Wahlen grundsätzlich nur an Sonntagen abgehalten. Für die Gemeinderatswahlen wurde auch ein neuer Termin festgelegt. Sie finden künftig generell im März statt. Die neuen Gemeinderäte und die Gemeindevorsteher werden dann einheitlich am 1. Mai ihre Ämter antreten.

Des Weiteren schaffte der Landtag Klarheit darüber, dass künftig im Interesse der Rechtssicherheit Initiativen nicht mehr erlaubt sind, wenn ein Verwaltungsakt bereits rechtskräftig geworden ist. Damit werden Unsicherheiten, wie sie durch die Initiative 2010 gegen das Vaduzer Verwaltungsgebäude entstanden waren, künftig vermieden.

Klarheit wurde auch darüber geschaffen, ob Bedienstete in der Verwaltung von Gemeinden gleichzeitig in Ämter der Gemeinde gewählt werden können. Sie sind künftig davon ausgeschlossen, sodass keine Interessenkonflikte entstehen können.

Die Gemeindevorsteher können sich darüber freuen, dass ihnen künftig mehr Kompetenz in finanziellen Angelegenheiten zugetraut wird. Die Mindestausgabekompetenz wurde jetzt von 5.000 Franken auf 10.000 Franken verdoppelt.

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