Mittwoch, 29. Februar 2012

Volksbegehren mit Aussicht auf Erfolg?

Das Volksbegehren, mit dem der Einfluss des Fürstenhauses auf die aktuelle Politik des Fürstentums beschnitten werden soll, hat die erste Hürde genommen.

Die Regierung von Liechtenstein hat das Volksbegehren für zulässig erklärt. Jetzt folgt ein parlamentarisches Prüfungsverfahren.

Ziel ist es, das Vetorecht des Fürsten bei neuen Gesetzen und Parlamentsentscheidungen zu beschneiden. Wenn Parlament und Regierung dieses Volksbegehren für zulässig erklären, dann kann mit der Sammlung von den benötigten 1500 Unterschriften begonnen werden, die innerhalb von 6 Wochen zusammen kommen müssen.

Dienstag, 21. Februar 2012

Feiertag in Liechtenstein

Heute ist Fasnachtsdienstag, und da haben es die Liechtensteiner gut, denn da ist Feiertag (Bankfeiertag). Bankfeiertage sind keine offiziellen Feiertage, sondern von den Feiertage, die unter Umständen von gesetzlichen Feiertagen abweichen und somit Arbeitstage ausgleichen, die Mitarbeiter aus dem Finanzbereich an anderen Tagen, die eigentlich frei wären, arbeiten müssen.

Montag, 20. Februar 2012

Das Einspruchsrecht des Fürstenhauses wird in Frage gestellt


 

Das Fürstentum Liechtenstein ist wohl der letzte Staat in Europa, in dem die Monarchie nicht nur eine symbolische oder repräsentative Funktion hat. In dem kleinen Land hat das Fürstenhaus ein Vetorecht. Mit diesem Vetorecht kann das Fürstenhaus jedes Gesetz kippen.

In Vaduz, dem Sitz des Fürstenhauses und der Regierung, sorgt derzeit eine Initiative für Aufregung, die dieses Privileg einschränken will. Es soll erreicht werden, dass Fürst Hans-Adam II. und dem für ihn regierenden Erbprinzen Alois diese Privilegien genommen oder zumindest stark beschnitten werden.

Da dieses Einspruchsrecht vom Fürstenhaus aber kaum in Anspruch genommen wird, hält der amtierende Regierungschef, Klaus Tschütscher, das Unterfangen der Initiatoren nicht für aussichtsreich. Eine Schädigung der Wirtschaft in Liechtenstein sei auch nicht auszuschließen, da das Fürstenhaus mit dem Umzug seines Wohnsitzes auf seine österreichischen Güter droht.

Mittwoch, 1. Februar 2012

Feiertag in Liechtenstein

Am 02.02. ist in Liechtenstein wieder ein sogenannter Bankfeiertag, in diesem Fall Maria Lichtmess,

Ist's an Lichtmess hell und rein,
wird ein langer Winter sein.
Wenn es aber stürmt und schneit,
ist der Frühling nicht mehr weit.


 

Lichtmess ist im katholischen Glauben das Ende der Wihnachtszeit. Genau 40 Tage nach Weihnachten ist aus historischen Gründen Lichtmess, in dieser Zeit ging auch das Bauernjahr oder das Dienstbotenjahr zu ende.