Freitag, 30. November 2012

Entflechtung Staat – Kirche in Liechtenstein?


 

Noch sind sie nicht ganz verschwunden, die Bezüge auf das Christentum in den Verfassungen europäischer Länder. Aber das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist unterschiedlich geregelt. So ist in der Verfassung von Liechtenstein die katholische Kirche als Landeskirche verankert. Damit genießt sie besonderen Schutz.


 

Ob das noch zeitgemäß ist? Dazu muss man wissen, dass immerhin erst 1997 das Erzbistum Vaduz von Papst Johannes Paul II. errichtet wurde. Zuvor war Liechtenstein ein Teil des Bistums Chur. Seit 1997 ist Wolfgang Haas, zuvor Bischof in Chur, Erzbischof von Vaduz und die Pfarrkirche St. Florin in Vaduz zur Kathedralkirche erhoben worden. Allerdings ist Wolfgang Haas wegen verschiedener Äußerungen nicht unumstritten.


 

Zu den Überlegungen, Kirche und Staat stärker zu trennen, trug sicher auch eine repräsentative Umfrage zur Religionszugehörigkeit im Jahre 2008 bei. Danach bekannten sich 78 Prozent zur römisch-katholischen Kirche. Immerhin 22 Prozent der Einwohner gehören anderen oder keiner Glaubensgemeinschaft an, die Hälfte davon bekennt sich zum evangelischen Glauben.


 

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres befasste sich der Landtag bei der Einbringung des Antrags auf Entflechtung von Kirche und Staat bereits mit diesem Thema. In erster Lesung wurde der Antrag im November behandelt. Bis dahin schien die Streichung der katholischen Kirche als Landeskirche aus der Verfassung praktisch nicht umstritten zu sein. Dass hinter dem Antrag stehende Anliegen, alle Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln, fand allseitige Zustimmung. Im November sprach sich nur der Abgeordnete Jürgen Beck (VU) gegen die Verfassungsänderung aus. Er sah den Versuch der Säkularisierung als eine falsch verstandene Modernisierung an.


 

Jetzt regt sich gegen das angestrebte Ziel, die Katholische Kirche aus der Landesverfassung zu streichen, aber weiterer Widerstand. Die katholische Laienbewegung Credo will dies auf keinen Fall akzeptieren. Ihr Vorsitzender Hans Gassner kündigte an, sich mit Abgeordneten in Verbindung zu setzen, die die Laienbewegung unterstützen. Zumindest ein Volksentscheid sei das Ziel; damit könne diese Verfassungsänderung durchaus gestoppt werden. Nach den nächsten Landtagssitzungen solle darüber entschieden werden.


 

Die Laienbewegung Credo hat sich mit ihren konservativen Ansichten schon bei verschiedenen anderen Anlässen wie den Abstimmungen über "Hilfe statt Strafe" oder das Partnerschaftsgesetz zu Wort gemeldet.


 

Ob die Entflechtung von Staat und Kirche auch zu Steuereinsparungen führen würde, ist in manchen Kreisen ebenfalls Gegenstand der Diskussion. Auch hier könnte die Entscheidung zu mehr Eigenverantwortung führen; kirchliche Dienstleistungen könnten dann auf einmal kostenpflichtig werden. Und auch die Wirtschaft könne davon profitieren. Schließlich müsste die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften dazu führen, dass einige kirchliche Feiertage abgeschafft werden müssten. Daran, dass stattdessen die Feiertage der Andersgläubigen als Feiertage für alle eingeführt werden würden, glaubt indessen niemand. Und schließlich sei auch noch zu klären, ob die Nationalhymne umgedichtet werden müsse. Man darf diese Diskussionen wohl nicht alle ganz ernst nehmen.

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