Das Volksbegehren, mit dem der Einfluss des Fürstenhauses auf die aktuelle Politik des Fürstentums beschnitten werden soll, hat die erste Hürde genommen.
Die Regierung von Liechtenstein hat das Volksbegehren für zulässig erklärt. Jetzt folgt ein parlamentarisches Prüfungsverfahren.
Ziel ist es, das Vetorecht des Fürsten bei neuen Gesetzen und Parlamentsentscheidungen zu beschneiden. Wenn Parlament und Regierung dieses Volksbegehren für zulässig erklären, dann kann mit der Sammlung von den benötigten 1500 Unterschriften begonnen werden, die innerhalb von 6 Wochen zusammen kommen müssen.
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