Montag, 20. Februar 2012

Das Einspruchsrecht des Fürstenhauses wird in Frage gestellt


 

Das Fürstentum Liechtenstein ist wohl der letzte Staat in Europa, in dem die Monarchie nicht nur eine symbolische oder repräsentative Funktion hat. In dem kleinen Land hat das Fürstenhaus ein Vetorecht. Mit diesem Vetorecht kann das Fürstenhaus jedes Gesetz kippen.

In Vaduz, dem Sitz des Fürstenhauses und der Regierung, sorgt derzeit eine Initiative für Aufregung, die dieses Privileg einschränken will. Es soll erreicht werden, dass Fürst Hans-Adam II. und dem für ihn regierenden Erbprinzen Alois diese Privilegien genommen oder zumindest stark beschnitten werden.

Da dieses Einspruchsrecht vom Fürstenhaus aber kaum in Anspruch genommen wird, hält der amtierende Regierungschef, Klaus Tschütscher, das Unterfangen der Initiatoren nicht für aussichtsreich. Eine Schädigung der Wirtschaft in Liechtenstein sei auch nicht auszuschließen, da das Fürstenhaus mit dem Umzug seines Wohnsitzes auf seine österreichischen Güter droht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen